Verein zur Förderung der musikalischen Fortbildung
AGB des Vereins Klangkunst
Eine einmalige Schnupperstunde (25 min) ist nach Vereinbarung mit der jeweiligen Lehrperson jederzeit möglich. Wenn das Kind infolgedessen den Kurs belegt, gilt das als erste Unterrichtseinheit.
Die Lehrperson versucht Terminwünsche in Bezug auf den wöchentlichen Unterrichtszeitpunkt so weit wie möglich zu berücksichtigen. Ist die Lehrperson zu dem vereinbarten Zeitpunkt anwesend, aber das Kind erscheint nicht, so gilt die Stunde dennoch als gehalten.
Die angegebenen Preise gelten für ein Semester. Die Voranmeldung für den Unterricht gilt für das ganze Schuljahr. Für jedes weitere angemeldete Geschwisterkind, gibt es einen Rabatt von 15 Euro pro Semester.
Mit der Anmeldung zum Unterricht entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Lehrkraft. Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen sowie das Aufrechterhalten des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Lehrkraft ist zudem die vollständige Bezahlung der Kursgebühr.
Nach der Anmeldung wird eine Rechnung per E-Mail zugestellt, die vom Erziehungsberechtigten binnen drei Werktagen zu begleichen ist.
Die Rechnung besteht aus zwei Beträgen. Einer davon ist der Mitgliedsbeitrag für den Verein Klangkunst und geht an das Vereinskonto. Der zweite Teil geht direkt an die Lehrkraft. Es sind somit zwei Überweisungen durchzuführen.
Mit der vollständigen Bezahlung beider Beträge entsteht sodann zugleich die Mitgliedschaft des jeweiligen Erziehungsberechtigten – welcher auch die Anmeldung vorgenommen hat – zum Verein Klangkunst.
Möchte ein Kind während des laufenden Semesters nicht mehr weiter am Unterricht teilnehmen, besteht kein Recht, die bereits bezahlten Kurskosten zeitanteilig zurückzuerhalten.
Die jeweiligen Unterrichtsinhalte und -methoden werden von der Lehrperson festgelegt. Es besteht dahingehend kein Mitgestaltungsrecht der Eltern.
Pro Semester finden insgesamt 13 Unterrichtseinheiten statt. Zusätzliche Semesterkonzerte werden nach Möglichkeit organisiert. Falls keine Veranstaltungen stattfinden dürfen, werden alternative Auftrittsmöglichkeiten, z.B. Video, online, usw., angeboten.
Während des Schuljahres besteht für unsere Schüler und Schülerinnen zusätzlich die Möglichkeit, freiwillig an einem Orchesterprojekt mitzuwirken: Es wird vier kostenlose Proben und eine Aufführung im Rahmen eines Semesterkonzerts geben.
Die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft kann zum Ende jedes Schuljahres mittels einer formlosen, schriftlichen Kündigung per Mail erfolgen.
Es gilt österreichisches Recht sowie das Bezirksgericht Innere Stadt Wien als Gerichtsstand vereinbart.